5 Bundesländer haben im Januar 2011 die Grunderwerbsteuer erhöht
Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben die Grunderwerbsteuer schon 2010 von 3,50 % auf 4,50 % erhöht.
2011 folgten weitere Bundesländer. Im einzelnen sind das Bremen, Niedersachsen, und das Saarland. Auch in diesen Bundesländern wurde die Grunderwerbsteuer von 3,50 % auf 4,50 % erhöht
Brandenburg hat sogar auf 5 % erhöht.
Nordrhein-Westfalen (NRW) erhöht zum 1. Oktober 2011 von 3,50 % auf 5,00 %.
2012 erhöhen auch Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuer
Zum 01. März 2012 will Rheinland-Pfalz die Grunderwerbsteuer um 1,50 Prozent auf 5 Prozent erhöhen. Damit wird Rheinland-Pfalz dann zu den Bundesländern gehören, die die höchsten Grunderwerbsteuersätze berechnen.
Schon ab 01.01.2012 will auch Schleswig-Holstein mit einer Erhöhung folgen und schließt dann in die Gruppe der Bundesländer mit den höchsten Grunderwerbsteuersätzen auf. Die Grundferwerbsteuer beträgt dann auch im nördlichsten Bundesland 5,00 %.
Die Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer als zusätzliche Einnahmequelle entdeckt
Für die Bundesländer bringt die Erhöhung Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Für die Immobilienkäufer und Bauherren eine bittere Pille, denn durch diese Maßnahme verteuert sich der Eigentumserwerb nochmals. Ob sich die Erhöhungen negativ auf den Wohnungsbau auswirken ist im Moment nicht abzuschätzen.
Übersicht über die aktuellen Grunderwerbsteuersätze und geplanten Erhöhungen in Deutschland:
| Bundesland | Gültig ab | Grunderwerbsteuer Steuersatz |
| Baden-Württemberg | 05.11.2011 | 5,00 % |
| Bayern | 3,50 % | |
| Berlin | 01.01.2007 | 4,50 % |
| Brandenburg | 01.01.2011 | 5,00 % |
| Bremen | 01.01.2011 | 4,50 % |
| Hamburg | 01.01.2009 | 4,50 % |
| Hessen | 3,50 % | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3,50 % | |
| Niedersachsen | 01.01.2011 | 4,50 % |
| Nordrhein-Westfalen | 01.10.2011 | 5,00 % |
| Rheinland-Pfalz | bis 28.02.2012 ab 01.03.2012 |
3,50 % 5,00 % |
| Saarland | 01.01.2011 | 4,00 % |
| Sachsen | 3,50 % | |
| Sachsen-Anhalt | 01.03.2010 | 4,50 % |
| Schleswig-Holstein | bis 31.12.2011 ab 01.01.2012 |
3,50 % 5,00 % |
| Thüringen | 07.04.2011 | 5,00 % |
- Angaben nach besten Wissen und Gewissen – Irrtum vorbehalten -
Welches Datum ist für die Berechung des Grunderwerbsteuersatzes entscheidend?
Entscheidend für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist der Tag, an dem ein rechtswirksamer und notariell beurkundeter Kaufvertrag geschlossen wurde. Alles andere hat keinen Einfluß auf die Entstehung der Steuer, wie zum Beispiel: Der Termin für Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung oder die Kaufpreiszahlung, hat keinen Einfluß auf die Entstehung der Steuer.

Mal schauen wie es weiter geht, ich hoffe auf Fortsetzung.