Bundesländer haben 2011 die Grunderwerbsteuer erhöht

5 Bundesländer  haben im Januar 2011 die Grunderwerbsteuer erhöht

Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben die Grunderwerbsteuer schon 2010 von 3,50 % auf 4,50 % erhöht.

2011 folgten weitere Bundesländer. Im einzelnen sind das Bremen, Niedersachsen, und das Saarland. Auch in diesen Bundesländern wurde die Grunderwerbsteuer von 3,50 % auf 4,50 % erhöht

Brandenburg hat sogar  auf 5 % erhöht.

Nordrhein-Westfalen (NRW) erhöht zum 1. Oktober 2011 von 3,50 % auf 5,00 %.

2012 erhöhen auch Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuer

Zum 01. März 2012 will Rheinland-Pfalz die Grunderwerbsteuer um 1,50 Prozent auf 5 Prozent erhöhen. Damit wird Rheinland-Pfalz dann zu den Bundesländern gehören, die die höchsten Grunderwerbsteuersätze  berechnen.

Schon ab 01.01.2012 will auch Schleswig-Holstein mit einer Erhöhung folgen und schließt dann in die Gruppe der Bundesländer mit den höchsten Grunderwerbsteuersätzen auf. Die Grundferwerbsteuer beträgt dann auch im nördlichsten Bundesland 5,00 %.

Die Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer als zusätzliche Einnahmequelle entdeckt

Für die Bundesländer bringt die Erhöhung Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Für die Immobilienkäufer und Bauherren eine bittere Pille, denn durch diese Maßnahme verteuert sich der Eigentumserwerb nochmals. Ob sich die Erhöhungen negativ auf den Wohnungsbau auswirken ist im Moment nicht abzuschätzen.

Übersicht über die aktuellen Grunderwerbsteuersätze und geplanten Erhöhungen in Deutschland:

Bundesland Gültig ab Grunderwerbsteuer
Steuersatz
Baden-Württemberg  05.11.2011 5,00 %
Bayern 3,50 %
Berlin 01.01.2007 4,50 %
Brandenburg 01.01.2011 5,00 %
Bremen 01.01.2011 4,50 %
Hamburg 01.01.2009 4,50 %
Hessen 3,50 %
Mecklenburg-Vorpommern 3,50 %
Niedersachsen 01.01.2011 4,50 %
Nordrhein-Westfalen 01.10.2011 5,00 %
Rheinland-Pfalz bis 28.02.2012
ab 01.03.2012
3,50 %
5,00 %
Saarland 01.01.2011 4,00 %
Sachsen 3,50 %
Sachsen-Anhalt 01.03.2010 4,50 %
Schleswig-Holstein bis 31.12.2011
ab 01.01.2012
3,50 %
5,00 %
Thüringen 07.04.2011 5,00 %

-  Angaben nach besten Wissen und Gewissen – Irrtum vorbehalten -

Welches Datum ist für die Berechung des  Grunderwerbsteuersatzes entscheidend?

Entscheidend für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist der Tag, an dem ein rechtswirksamer und notariell beurkundeter Kaufvertrag geschlossen wurde.  Alles andere hat keinen Einfluß auf die Entstehung der Steuer, wie zum Beispiel: Der Termin für Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung oder die Kaufpreiszahlung, hat keinen Einfluß auf die Entstehung der Steuer.

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