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Immobilienfinanzierung: Billiges Baugeld kann gefährlich sein!

Warum ist billiges Baugeld gefährlich?

Bauherren und  Immobilienkäufer haben zur Zeit  ideale Bedingungen  was die Zinsen für Immobilienfinanzierungen angeht.

Darlehen mit einer fünfjährigen Zinsfestschreibung gibt es für unter drei Prozent Zinsen pro Jahr, fünfzehnjährige Zinsfestschreibung ist für unter vier Prozent  zu haben.

Viele Neubauten werden mit niedrigen Monatsraten schön gerechnet.

Wenn eine Immobilie bauen oder kaufen, dann  jetzt. Billiger wird  es kaum wieder sein. Das kann man überall lesen oder hören.

Die Gefahr liegt in der anfänglichen Tilgung

Bei der Kombination günstiger Zinssatz niedrige  Tilgung wird die Rate sehr niedrig gehalten.  Die Folgen:  Die Tilgungszeit verlängert sich extrem.

Bei einer 150.000 Euro Finanzierung  mit einer 10jährigen Zinsbindung zahlen Sie heute rund 3,50 % Sollzins p.a.. Wenn Sie sich für eine anfängliche Tilgung von nur 1 % entscheiden,  beträgt die Gesamtlaufzeit  rund 43 Jahre bis das Darlehen zurückgezahlt wurde – bei unverändertem  Zins.

Vor einigen Jahren haben Sie noch 5,50 % Sollzins p.a. für die gleiche Finanzierung zahlen müssen. Die monatliche  Rate war höher,  doch die Gesamtlaufzeit betrug aufgrund  des höheren Zinssatzes nur 34 Jahre.

Unser Tipp zur Tilgungshöhe

Nutzen  Sie die günstigen Zinsen dazu, um den Tilgungsanteil  zu erhöhen. Wenn Sie die Tilgung bei dem  obigen Beispiel von 1 % auf 2 % erhöhen, verkürzt sich die Laufzeit von 43 Jahren auf 29 Jahre.

Unser Tipp zur Zinsbindung

Sie wollen Sicherheit? Je länger Sie die Zinsbindung vereinbaren, je länger bleibt die monatliche Belastung konstant. Durch Sondertilgungsmöglichkeiten von bis zu 10 % der Darlehenssumme erhöhen Sie Ihre Flexibilität bei der Rückzahlung.

Auch können Sie ein Darlehen mit einer Zinsbindung von 15, 20 oder 30 Jahren  ab den 10. Laufzeitjahr mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, ohne zusätzliche Kosten und Gebühren.

Denken jetzt auch schon an die spätere Anschlussfinanzierung

Wie wird das Zinsniveau in 5, 10 oder 15 Jahren sein? Keiner kann Ihnen hierzu eine gesicherte Auskunft geben!  Die Chance , das die Zinsen höher sein werden, als heute ist groß.

Das bedeutet, das bei einem  Zinsanstieg sich Ihre monatliche Belastung um einíge Hundert Euro verteuern kann. Lässt Ihr Haushaltsbudget diese Verteuerung zu?

Gerade beim Einsatz von Zinssubventionierten Darlehen , z. B. Energie effizientes Bauen über die KfW, ist das Zinsänderungsrisiko sehr hoch. Warum? Weil die maximale Zinsfestschreibung  für dieses Darlehen nur 10 Jahre beträgt. Eine Anschlussfinanzierung würde dann  zum zukünftigen Marktzins berechnet werden.

Wer  dieses Risiko ausschalten will, hat nur zwei Möglichkeiten: Entweder, das Darlehen wird  in den 10 Jahren vollständig getilgt oder es wird ein Zinsabsicherungsinstrument genutzt.

Was sollten Sie jetzt tun?

Nutzen Sie das niedrige Zinsniveau für Ihr Vorhaben. Denken Sie aber langfristig. Gerade das Zinsänderungsrisiko sollten Sie nicht  unterschätzen.

Nutzen Sie unseren Beratungsservice, denn eine günstige Zinskondition ist gut.  Ein individuelles Finanzierungskonzept ist besser, weil es Sie auch in Zukunft ruhig schlafen lässt.

  • Sie erhalten bei uns Zinsbindungen von variabel bis zu 20, 30  Jahren, ja sogar Zinsbindungen für die gesamte Laufzeit festgeschrieben
  • Wir berechnen Ihnen die Risiken. Geben Ihnen Antworten auf die berühmten Fragen: Was ist wenn …, …der Zins auf 7 % ansteigt. Was ist besser  10 Jahre, 15 Jahre, 25  Jahre …
  • Wie reduziere ich das Zinsänderungsrisiko für die Anschlussfinanzierung von KfW-Darlehen?

Sie haben Fragen  oder wünschen weitere Informationen?

Rufen Sie uns jetzt an unter 040.39 87 41 42 oder senden uns eine Nachricht.

Erste Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne in unserem  Chat.

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Vorsicht beim Vergleich von Zinskonditionen für Baufinanzierungen

Jeder der sich mit dem Kauf oder Bau einer Immobilie, ein Haus oder einer Eigentumswohnung befasst wird mit unterschiedlichen Angeboten im Internet, in der Presse und sonstigen Medien konfrontiert.  Dann gibt es noch die diversen Zinsvergleiche, ein Anbieter günstiger als der andere.  Und wenn man dann ein Angebot einholt, weicht die Zinskondition dann mehr oder weniger ab. Und meistens ist die Kondition dann höher.

Warum ist das so?

EinTeil der Anbieter werben mit Konditionen ohne Margenaufschlag. Da aber kein Anbieter umsonst arbeitet, wird die Marge beim Angebot aufgeschlagen. Man kann hier auch von sogenannten Lockvogelangeboten oder Schaufensterkonditionen  sprechen.

Ein weiterer Grund ist das Objekt. Es gibt Anbieter die besondere Zinskonditionen nur in bestimmten Regionen herauslegen. Es ist also dann entscheidend wo Ihr Haus oder ihre Immobilie steht. Die Zinskondition kann für ein Objekt in Hamburg, München oder Frankfurt anders sein als für ein  Objekt am Standort Rostock, Flensburg oder Leipzig. Auch das Bundesland ist für die Kondition entscheidend.

D.h. ein vergleichbares Objekt in Niedersachsen, NRW, Bayern erhält eine andere Kondition als ein Objekt in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Sachsen.

Weitere Kriterien die sich auf die Kondition auswirken sind die Kredithöhe, der Beleihungsauslauf, d.h. wie viel des Objektwertes muß finanziert werden und die Beschäftigungsart des Kreditnehmers – Angestellter, Beamter, Freiberufler usw..

Insgesamt sind es Teilweise bis zu 60 Einzelpunkte bei der Konditonsgestaltung der verschiedenen Anbieter mit einfließen.

Und weil das so ist, haben wir uns entschlossen, nicht mit “Schaufensterkonditionen” zu werben. Auf der einen Seite passt es nicht zu unserer Firmenphilosophie einer fairen und kundenorientierten Beratung und zum Anderen wollen wir unseren Kunden nicht die Zeit mit irgendwelchen Phantasie-Zinssätzen stehlen.

Wie erhalten Sie jetzt eine “echte” Zinskondition? Um eine genaue Kondition ermitteln zu können benötigen wir Daten. Daten von Ihnen und vom Objekt.  Dann müssen wir wissen, was Sie für Ansprüche an Ihre Finanzierung haben: D. h. wie lang soll die Zinsbindung sein, wie hoch soll die Tilgung sein und weitere Punkte.  Aufgrund der Daten können wir ermitteln, welcher Finanzierungspartner in unserem Netzwerk  Ihre Finanzierung zu welchen Konditionen begleiten kann.

Mit diesem Finanzierungsvorschlag erhalten Sie eine echte Kondition, mit der Sie rechnen können. Sie erhalten von uns auch gleich eine Unterlagenliste. Anhand dieser Liste können Sie gleich sehen, welche Unterlagen für den Finanzierungsantrag benötigt werden.

Also wenn Sie Wert auf ein korrektes Angebot legen, dann können Sie hier Ihr individuelles unverbindliche Finanzierungsangebot abfordern.

Sie haben noch Fragen oder wünschen vorab ein persönliches Gespräch? Dann rufen Sie  jetzt einfach Hans Dittmer unter 040.39 87 41 42 an oder senden eine Nachricht.

Vereinbaren Sie hier direkt einen Beratungstermin.

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Effektiv-Zins ist nicht gleich Effektiv-Zins. Vergleichen Sie die Baufinanzierungskonditionen – aber richtig!

Der Effektiv-Zins wurde seinerzeit dafür geschaffen, um unterschiedliche Darlehensangebote vergleichbarer zu machen. So sieht es die Preisangabenverordnung, die vom Gesetzgeber erlassen, wurde vor.

Das Ziel: Anhand des effektiven Jahreszinses kann man die unterschiedlichen Darlehensangebote vergleichen.

Die Wirklichkeit: Der Erfindungsreichtum einiger Banken hat natürlich dazu geführt, dass man durch die Einführung neuer Neben- und Zusatzkosten den Kunden zur Kasse bitten kann, ohne dass diese Kosten in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließen.

Gesetzlich gesehen ist es in Ordnung. Doch der Kreditnehmer – also vielleicht Sie – zahlt unter Umständen viel mehr, als der effektive Jahreszins ausweist.

Ein Beispiel: Bank A weist in seinem Angebot eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % aus.

Bank B erhebt keine Bearbeitungsgebühr aber Schätzkosten in Höhe von 1 %.

Bei beiden Banken ist der Nominalzins gleich. Das Ergebnis: Der effektive Jahreszins bei der Bank B ist niedriger als bei der Bank A. Das bedeutet Bank B unterbreitet ein auf den ersten Blick besseres Konditionsangebot.

Für Sie als Kunde ist es finanziell aber völlig gleich, ob Sie jetzt 1% Bearbeitungsgebühr oder Schätzkosten zahlen. Von der tatsächlichen Belastung her sind beide Angebote gleich.

Fazit: Da Bank B Schätzkosten verlangt wird der ausgewiesene effektive Zinssatz künstlich niedrig gehalten. Wegen dieser Gestaltungsmöglichkeiten taugt der anfängliche effektive Jahreszins nur bedingt als Vergleichsmaßstab.

Ein weiterer Punkt ist die Angabe des „anfänglichen effektiven Jahreszinses“. Das bedeutet, die Angabe ist auf den Zeitraum beschränkt, für den der Vertrag gültig ist.

Beispiel: Darlehen 10 Jahre Zinsfestschreibung – Berechnungsgrundlage 10 Jahre

Das bedeutet, Sie können Angebote mit einem anfänglichen effektiven Jahreszins nur vergleichen, wenn diesen Angeboten die gleiche Zinsfestschreibung zugrunde liegt.

Tipp: Hier erfahren Sie wie Sie Angebote richtig vergleichen …

Sie können Angebote nur im Rahmen einer Gesamtkostenrechnung vergleichen. D.h. Sie berechnen für jedes Angebot die Gesamtkosten bis zur vollständigen Tilgung. Das Darlehen, das die geringsten Gesamtkosten ausweist, ist das für Sie günstigste Darlehen.

Unser Service für Sie: Senden Sie uns Ihre Angebote. Wir vergleichen diese Angebote mit den Angeboten aus einem Direktvergleich von über 100 Banken. Sie erhalten von uns einen Gesamtkostenvergleich und wissen so, welches Angebot das für Sie Kostengünstigste ist.

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